Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reiseveranstaltung

 

1. ABSCHLUSS DES PAUSCHALREISE- BZW. SEMINARVERTRAGS

1.1 Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde Dr. Tillmann Travel (im Folgenden „Veranstalter“) den Abschluss eines Pauschalreise- bzw. Seminarvertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Wege (E-Mail) erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Veranstalters zustande. Diese bedarf keiner besonderen Form. Bei oder nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter eine schriftliche Buchungsbestätigung unter Ausweisung aller fälligen Kosten versenden.

1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich oder durch Leistung der Anzahlung geschehen.

1.3 Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.

 

2. BEZAHLUNG

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde einen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB, mit dem die infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens geforderte Kundengeldabsicherung dokumentiert ist. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs von Dr. Tillmann Travel sorgt die Versicherungsgesellschaft für die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder für Aufwendungen, die für eine Rückreise entstehen.

2.2 Mit Vertragsabschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins bei Pauschalreisen wird eine Anzahlung von 20 % des Reise- bzw. Seminarpreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Reise- bzw. Seminarpreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 32 Tage vor Reise- bzw. Seminarantritt beglichen sein.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht gemäß vereinbarter Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.

2.4 Bei Tagesexkursionen und Buchungen, die weniger als 32 Tage vor Reise- bzw. Seminarbeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Rechnung bzw. Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

 

3. LEISTUNGEN

3.1 Die von Dr. Tillmann Travel geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Detailprogrammen bzw. der Internetausschreibung und der Buchungsbestätigung (siehe Ziffer 1.1) ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrunde liegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.

3.2 Die in der Reiseausschreibung, auf der Internetseite und des individuell ausgearbeiteten Reiseprogramms von Dr. Tillmann Travel enthaltenen Angaben sind bindend. Dr. Tillmann Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.

3.3 Orts- und Hotelprospekte sind für Dr. Tillmann Travel und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich. Sie haben lediglich Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit Dr. Tillmann Travel geschlossenen Reisevertrages.

 

4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG NACH VERTRAGSSCHLUSS

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Veranstalter den Kunden umgehend schriftlich  über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung des Veranstalters zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen

4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der Veranstalter kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.3 entsprechend, d. h. der Veranstalter kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 4.3 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.4 Tritt der Kunde nach 4.3 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit der Veranstalter infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat der Veranstalter unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt..

4.5 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise- bzw. Seminarleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- bzw. Seminarvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise bzw. des Seminars nicht beeinträchtigen.

 

5. RÜCKTRITT DES KUNDEN

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reise- bzw. Seminarbeginn von der Reise, dem Bildungsurlaub, dem Seminar zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter der in Ziffer 22 angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reise- bzw. Seminarbeginn zurück oder tritt er die Reise/den Bildungsurlaub/das Seminar nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reise- bzw. Seminarpreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit zum Reisepreis verlangen. Die Pauschale berechnet sich nach dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es werden folgende Stornobeträge berechnet:

a) Standard-Stornogebühren für (Pauschal-)Reisen, Bildungsurlaub und Seminare:

bis inkl. 90. Tag vor Reise-/Seminarantritt                                                          20 %

ab 89. Tag bis inkl. 60. Tag vor Reise-/Seminarantritt                                      40 %

ab 59. Tag bis inkl. 30. Tag vor Reise-/Seminarantritt                                      50 %

ab 29. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reise-/Seminarantritt                                      70 %

ab 14. Tag bis inkl. 10. Tag vor Reise-/Seminarantritt                                      80 %

ab 9. Tag bis inkl. 4. Tag vor Reise-/Seminarantritt                                           90 %

ab dem 3. Tag vor Reise-/Seminarantritt und bei Nichtantritt                      100 %

des Reise-/Seminarpreises

 

b) Stornogebühren für Tagesexkursionen:

bis inkl. 32 Tage vor Exkursionsantritt                                                                  kostenlos

ab 32. Tag bis inkl. 14. Tag vor Exkursionsantritt                                                50 %

 ab 14. Tag vor Exkursionsantritt und bei Nichtantritt                                       100 %

des Exkursionspreises

 

5.3. Bei besonderen Reiseangeboten, Bildungsurlauben und Seminaren gelten, soweit mit dem Kunden wirksam vereinbart, von den vorstehenden Stornosätzen abweichende Sätze. Über diese wird der Kunde in der Ausschreibung und in der Buchungsbestätigung informiert.

5.4 Dem Kunden ist es jederzeit vorbehalten nachzuweisen, dass Dr. Tillmann Travel im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise bzw. des Seminars keine niedrigere Kosten entstanden sind, als die unter Ziffer 5.2 für den einzelnen Fall ausgewiesenen pauschalen Kosten.

5.5 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der Veranstalter einen solchen Anspruch geltend, so ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

 

6. UMBUCHUNG/ERSATZPERSON

6.1 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann der Veranstalter eine Umbuchungskostenpauschale in Höhe von EUR 35 (bei Flugreisen EUR 50) erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 42. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich, da Dr. Tillmann Travel bei einer Umbuchung in der Regel die gleichen Kosten entstehen wie bei einem Rücktritt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises keines oder eines nur wesentlich geringeren entstandenen Schadens vorbehalten.

6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gem. § 651 b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das Bearbeitungsentgelt hierfür beträgt EUR 35 (bei Flugreisen EUR 50), wobei dem Kunden der Nachweis keines oder eines nur wesentlich geringeren entstandenen Schadens vorbehalten bleibt. Die Umbuchung durch Nennung einer Ersatzperson bei Tagesexkursionen und eintägigen Reisen ist kostenfrei. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

6.3 Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden des Veranstalters bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. aufgrund einer Flugticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden) kann Dr. Tillmann Travel verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.

 

7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Kunde einzelne Reise- bzw. Seminarleistungen (z.B. Transfer, Verpflegung etc.) die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen verspäteter Anreise, vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

 

8. RÜCKTRITT WEGEN NICHT ERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

8.1 Ist in der Reise- bzw. Seminarausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsteil geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Veranstalter bis 21 Tage vor Reise- bzw. Seminarantritt vom Vertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde den eingezahlten Reise- bzw. Seminarpreis unverzüglich zurück.

8.2 Tagesexkursionen können bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 3 Tage vor Exkursionsbeginn abgesagt werden. Bei Absage durch den Veranstalter erhält der Kunde den gesamten bereits eingezahlten Preis unverzüglich zurück.

8.3 Bei einem Rücktritt aus Gründen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl übernimmt der Veranstalter keine Erstattung für Fremdleistungen, wie z. B. Flüge, Bahnfahrten, Transfers, zusätzliche Hotelübernachtungen die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

 

9. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES WEGEN UNVERMEIDBARER AUßERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

9.1 Wird die Reise bzw. das Seminar durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter (§ 651 h Abs, 4 Nr. 2 BGB) als auch der Reisende (§ 651 h Abs. 1 BGB) den Vertrag vor Reiseantritt kündigen. Nach Reiseantritt kann nur noch der Reisende nach der allgemeinen Vorschrift § 651 l Abs. 3 BGB kündigen.

9.2 Dr. Tillmann Travel kann aus wichtigem Grund den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter des Veranstalters sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Reise- bzw. Seminarablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reise- bzw. Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

 

10. HAFTUNG DES VERANSTALTERS, BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Die vertragliche Haftung von Dr. Tillmann Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise/Seminar und Kunden auf den dreifachen Reise- bzw. Seminarpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, wenn der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Für alle Schadensersatzforderungen des Reisenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Dr. Tillmann Travel bei Sachschäden auf EUR 4.100 beschränkt. Übersteigt der dreifache Reise-/ bzw. Seminarpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise/Seminar.

10.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen Dr. Tillmann Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10.4 Die eigene Anreise per PKW und die Fahrt zu den Treff- oder Ausgangspunkten der Exkursionen und Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Ebenso die Anfahrt zu anderen Besichtigungspunkten und Museumsbesuchen. Für Verspätungen und Störungen durch schlechte Witterung, schlechte Straßenverhältnisse, Defekte an Fahrzeugen oder sonstige Umstände die nicht von Dr. Tillmann Travel zu vertreten sind, wird kein Schadensersatz geleistet.

 

10.5 Veranstaltungen in natürlichem Gelände, in Steinbrüchen und im Gebirge sind naturgemäß nicht ohne Risiko. Alle Teilnehmer werden vorher über diese Gefahren belehrt und bekunden durch ihre Unterschrift, auf Haftungsansprüche zu verzichten und auf eigene Gefahr tätig zu sein. Für Minderjährige geben die sorgeberechtigten Eltern eine entsprechende Vollmacht/Unterschrift ab. Bei einzelnen Exkursionsstandorten ist das Tragen eines Helmes erforderlich. Ist dies der Fall, wird in der Buchungsbestätigung darauf hingewiesen.

 

10.6 Dr. Tillmann Travel haftet nicht für die Ergiebigkeit der Fossilien- und Mineralienfundstellen.

 

 

11. SONDERFALL VERMITTLUNG, FAKULTATIVE LEISTUNGEN

11.1 Vermittelt Dr. Tillmann Travel ausdrücklich in fremdem Namen einzelne Reiseleistungen, z. B. Flüge, Transfers, Hotelaufenthalte, fakultative Ausflüge oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden, soweit diese einbezogen wurden. Dr. Tillmann Travel haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theater- und Museumsbesuche, Ausstellungen, Reiseprogramme usw.) wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so gekennzeichnet wurden, dass sie als solche für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen des Reiseveranstalters sind.

11.2 Bei Vermittlung haftet Dr. Tillmann Travel nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

11.3 Unternehmungen, die in der Ausschreibung als  „Gelegenheit“, „Möglichkeit“, „fakultativ“ oder „Extratour“ beschrieben werden, sind nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistung. Auch evtl. damit verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

 

12. OBLIEGENHEITEN, ABHILFE, BEISTAND, FRISTSETZUNG VOR KÜNDIGUNG DES KUNDEN

12.1 Der Kunde hat auftretende Mängel einer Reise oder eines Seminars unverzüglich der örtlichen Reiseleitung des Veranstalters oder unter der unten genannten Adresse schriftlich anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktdaten des Veranstalters befinden sich stets in der Reise-/Buchungsbestätigung. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat der Veranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann der Veranstalter die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Veranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit möglich. Sie ist jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche anzuerkennen. Die Reiseleitung vor Ort ist ebeso beauftragt, dem Kunden den von Dr. Tillmann Travel nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät.

12.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag schriftlich kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch den Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch des Veranstalters auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von dem Veranstalter zu erstatten.

12.3 Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige dem zuständigen Beförderungsunternehmen (z. B. Fluggesellschaft) anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattung ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

 

13. AUSSCHLUSS VON ANSRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

13.1 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

14. BEI REISEN: PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

14.1 Der Veranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Veranstalter verweist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in der Detailausschreibung sowie im Infoblatt zur betreffenden Reise, welches nach Eingang der Anzahlungssumme versandt wird. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige diplomatische Vertretung Auskunft.

14.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten hat.

14.3 Der Reisende ist verpflichtet, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggfs. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

14.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

 

15. INFORMATIONSPFLICHTEN ZUR IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

Dr. Tillmann Travel ist auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmers verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung der Reise für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so ist Dr. Tillmann Travel verpflichtet, dem Reisenden den Namen des Luftfahrtunternehmens mitzuteilen, die wahrscheinlich die betreffenden Flüge durchführen werden. Sobald Dr. Tillmann Travel Kenntnis über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens erhält, wird sie den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichten. Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet Dr. Tillmann Travel für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsel unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicher zu stellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist beim Einstieg unterrichtet. Dr. Tillmann Travel sorgt dafür, dass der betreffende Reisende für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Die von der europäischen Gemeinschaft veröffentlichte gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist im Internet aktuell abrufbar unter ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/ air-ban/index_de.htm

 

16. BILDUNGSURLAUB

16.1 Für Bildungsurlaube gilt der in Ziffer 1 und Ziffer 2 beschriebene Buchungsablauf. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die gesetzliche Anerkennung der Bildungsveranstaltung. Der Veranstalter ist zudem verpflichtet dem Teilnehmer nach erfolgreicher Beendigung des Bildungsurlaubes eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber kostenlos auszuhändigen.

16.2 Die Bildungsurlaube werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Dr. Tillmann Travel übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen. Alle Bildungsurlaube entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich witterungsbedingter, organisatorischer und inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.

16.3  Die An- und Abreise ist nicht im Veranstalterangebot und erfolgt somit auf eigene Kosten und Gefahr. Bei einem Rücktritt oder bei nicht Zustandekommen der Reise/des Seminares übernimmt der Veranstalter keine Erstattung für Fremdleistungen, wie z.B. Flüge, Bahnfahrkarten, Transfers, zusätzliche Hotelübernachtungen die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

16.4 Die verbindliche Reise- bzw. Seminarbuchung ist unabhängig von der Genehmigung als Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung durch den Arbeitgeber. Buchungen vorbehaltlich der Genehmigung als Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung durch den Arbeitgeber werden nicht akzeptiert. Dr. Tillmann Travel empfiehlt daher, die Genehmigung der Reise- bzw. des Seminares als Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung vom Arbeitgeber stets vor der Buchung einzuholen. Die entsprechenden Anerkennungsbescheide der in der Reise- bzw. Seminarausschreibung anerkannten Bundesländer können beim Veranstalter telefonisch oder schriftlich angefordert werden.

 

17. DATENSCHUTZ

Dr. Tillmann Travel überlassene personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Soweit nicht für Dr. Tillmann Travel erkennbar ist, dass der Reisende zukünftig keine schriftlichen Informationen über aktuelle Angebote wünscht, möchte Dr. Tillmann Travel auch weiter unter Nutzung der dafür notwendigen Daten informieren. Über die unten bezeichnete Adresse des Veranstalters kann der Kunde jederzeit mitteilen, dass er die Zusendung weiterer Informationen nicht wünscht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Einholung von Zustimmungen zur Datenverarbeitung bleiben unberührt. Eine Weitergabe der Daten des Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Details zu Datenschutzerklärung finden sich hier!

 

18. GERICHTSSTAND

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Dr. Tillmann Travel findet nur deutsches Recht, insbesondere das deutsche Reisevertragsgesetz (§ 651 a - m BGB) Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

 

19. VERSICHERUNGEN

19.1 Dr. Tillmann Travel ist nur dann berechtigt die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend hat Dr. Tillmann Travel dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung (s. u.) abgesichert. Der entsprechende Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung von Pauschalreisen- und Seminaren zugestellt.

19.2 Es wird der Abschluss einer privaten Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Diese befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Stornoentschädigungen an Dr. Tillmann Travel; er hat lediglich einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen. Ergänzend wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung und Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen.

 

20. SONSTIGES

20.1 Der Veranstalter behält sich witterungsbedingte, tideabhängige und organisatorische Änderungen des Reiseverlaufs vor. Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben ebenso vorbehalten.

20.2 Hat sich bei Buchung eines halben Doppelzimmers vor Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemeldet, oder die 2. Person im gemeinsamen Doppelzimmer storniert, erhält der Kunde, entsprechend der jeweiligen Verfügbarkeit, ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung oder ein Einzelzimmer. In diesem Fall berechnet der Veranstalter den in der Reise- bzw. Seminarausschreibung oder vom Hotel angegebenen tagesaktuellen Einzelzimmerzuschlag bzw. Aufpreis. Sind zum Zeitpunkt der Stornierung der 2. Person im Doppelzimmer keine Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung mehr verfügbar, ist der gesamte Doppelzimmerpreis von der im gemeinsamen Doppelzimmer verbleibenden Person zu zahlen.

20.3 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Reise- bzw. Exkursionsleiter. Der Veranstalter behält sich personelle Änderungen vor, sofern der namentlich in der Reiseausschreibung genannte Reise- bzw. Exkursionsleiter verhindert sein sollte. Der Veranstalter wird sich unverzüglich um adäquaten Ersatz bemühen. Sollte kein Ersatz gestellt werden können, erhält der Kunde den gesamten bereits eingezahlten Reise-/Seminar- bzw. Exkursionspreis unverzüglich zurück. In diesem Fall ist Dr. Tillmann Travel verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden der Voraussetzung für die Nichtdurchführung in Kenntnis zu setzen.

20.4 Dr. Tillmann Travel ist berechtigt, Teilnehmer vor dem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurück erstattet. Teilnehmer, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf und die Gruppendynamik stören, sich nicht an die Vorschriften des Seminarleiters halten, unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen oder das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können vom Seminarleiter vom Seminar ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Seminargebühr.

20.5 Durch die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Leistungsträgern können wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren. Daher sind unsere Pauschalreisen und Seminare für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet.

 

21. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- bzw. Seminarvertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise- bzw. Seminarvertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651 ff, soweit Dr. Tillmann Travel nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder Reiseveranstalter ist.

 

22. VERANSTALTER

Dr. Tillmann Travel

Geostudienreisen

 

Inhaberin:

Dr. Tanja Tillmann

 

Anschrift:

Gartenstraße 22b

26506 Norden

 

Kontakt:

Telefon: 04931/9729373

Fax: 04931/9729363

Email: info@tillmann-travel.com

 

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Gerichtsstand: Amtsgericht Norden

 

Finanzamt: Norden

 

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Alle Reisen von Dr. Tillmann Travel sind versichert über MDT.

 

Der Reisepreis (einschließlich) Anzahlung ist abgesichert

durch die Insolvenzversicherung bei R + V Versicherungen.

 

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Stand: 01.01.22

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