FAQ zum Bildungsurlaub

"Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen." (Goethe)

 

Was ist Bildungsurlaub?

Lernen ist eine lebenslange Herausforderung! Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative zum lebenslangen Lernen. Unter Bildungsurlaub versteht man die bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die vornehmlich der politischen oder beruflichen Weiterbildung dient. 

Die Weiterbildung soll aber nicht in der für Erholung und Regeneration vorgesehenen Urlaubszeit oder im Anschluss an einen anstrengenden Arbeitstag erfolgen, sondern in einem eigens dafür vorgesehen zeitlichen Rahmen. Bildungsurlaub ist somit eine besondere Form des Urlaubs, die der Weiterbildung dient. Der übliche Erholungsurlaubsanspruch wird somit durch die Weiterbildungsveranstaltung nicht gemindert. 

 

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Da Bildung in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. Bis auf die Bundesländer Bayern und Sachsen haben alle Arbeitnehmer/innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt in der Regel 5 Tage pro Jahr.

Während der Teilnahme an einem Bildungsurlaub wird vom Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Grundsätzlich können an Bildungsurlauben aber alle Interessierten teilnehmen, eine Erwerbstätigkeit ist dafür nicht notwendig. Unsere Bildungsurlaube sind für alle offen!

In Rheinland-Pfalz können Arbeitgebern mit weniger als 50 Beschäftigten auf Antrag nach §8 BFG ein pauschalierter Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeldes erstattet werden.

 

Muss der Bildungsurlaub berufsbezogen sein?

Nein. Bildungsurlaub dient nicht nur der beruflichen Bildung. Bildungsurlaub kann und soll dazu beitragen, den sich immer mehr und rasanter verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, ökologischen und politischen Leben zu entsprechen.

 

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Arbeitnehmer/innen sollten ihren Anspruch auf Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, in der Regel mindestens 6 - 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend machen. Dabei ist dem Arbeitgeber der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung zu übergeben. Die für diesen Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden Ihnen kostenlos vom Veranstalter ausgestellt. Die Teilnahme am Bildungsurlaub ist dem Arbeitgeber auf Wunsch nachzuweisen. Eine entsprechende Teilnahmebestätigung wird Ihnen nach der Beendigung des Bildungsurlaubes kostenlos ausgehändigt.

Einen Musterbrief zum Beantragen des Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber finden Sie hier!

 

Kann der Arbeitgeber meinen Bildungsurlaub ablehnen?

Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Das bedeutet, nur wenn ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht gewährleistet ist, kann Ihnen die Teilnahme versagt werden. Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht. Wurde die Freistellung für das laufende Kalenderjahr versagt, ist der Anspruch auf das folgende Jahr zu übertragen.

Weitere Infos zum Thema Bildungsurlaub finden Sie hier!

 

Video zum Bildungsurlaub:

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