Die kontinuierliche berufsbegleitende Aktualisierung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten sowie die Festigung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenz gehören zum ärztlichen Selbstverständnis und zu den ärztlichen Berufspflichten.
Mit der Einführung von CME (Continuing Medical Education) in das Bundesgesetz müssen Ärzte nun innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte und damit das Fortbildungszertifikat der zuständigen Ärztekammer erwerben. Im Falle der Nichteinhaltung drohen Vertragsärzten Sanktionen wie Vergütungsabschläge bis maximal Entzug der Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Krankenhausärzte ohne kassenärztliche Zulassung haben eine entsprechende Nachweispflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Ziel der Ärztefortbildung ist eine kontinuierliche Verbesserung der Behandlungsqualität, die dauerhafte Aktualisierung der fachlichen Kompetenz und somit die Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit für die Patienten. Regelmäßige Fortbildung nach dem CME-System trägt daher zur medizinischen Qualitätssicherung bei. Weiterführende Informationen über die CME Punkte finden Sie bei der Bundesärztekammer.